Ihr Sachverständiger für Mannheim und Umgebung

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Was macht ein Sachverständiger?

Sicherheit durch Expertise bei Fröhlich Immobilien

Erstberatung
Im ersten Schritt führen wir mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch. Hier werden die Art der Immobilie, der Zweck des Gutachtens (z.B. Verkauf, Finanzierung, Erbschaft) und die spezifischen Anforderungen besprochen. Wir erklären Ihnen den Ablauf, die benötigten Unterlagen und klären offene Fragen.
Dokumentenprüfung
Nach der Beratung prüfen wir alle relevanten Unterlagen zur Immobilie, wie Grundbuchauszüge, Baupläne, Flurkarte, Mietverträge oder Energieausweise. Diese Dokumente liefern wichtige Informationen über rechtliche Gegebenheiten, bauliche Besonderheiten und den aktuellen Zustand der Immobilie.
Immobilienbesichtigung vor Ort
Wir führen eine gründliche Vor-Ort-Besichtigung Ihrer Immobilie durch. Dabei dokumentieren wir Bauzustand, Ausstattung, eventuelle Schäden und die Lage. Fotos, Messungen und Notizen fließen in die Bewertung mit ein. Besondere Merkmale oder Modernisierungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Gutachtenerstellung
Basierend auf der Dokumentenanalyse und der Besichtigung erstellen wir ein fundiertes Gutachten. Dieses enthält eine detaillierte Bewertung Ihrer Immobilie, die Marktwertermittlung sowie eine transparente Begründung der Ergebnisse.
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Fragen & Antworten

Wissenwertes rund ums Gutachten

Eine Verkehrswertermittlung ist in unserer Dienstleistung inbegriffen, wenn die Vermittlung über uns erfolgt.

Eine professionelle Bewertung schafft eine objektive Grundlage für Preisverhandlungen. Sie stärkt Ihre Position und sorgt für Transparenz gegenüber potenziellen Käufern oder Banken. Ob bei Erbschaften, Scheidungen oder steuerlichen Fragestellungen – eine Bewertung durch einen Sachverständigen erfüllt rechtliche Anforderungen und wird von Gerichten und Behörden anerkannt. Außerdem erkennen Sachverständige Potenziale zur Wertsteigerung und können konkrete Maßnahmen vorschlagen, um Ihre Immobilie noch attraktiver zu machen.

Sachverständige erstellen unterschiedliche Arten von Gutachten, je nach Anlass und Zielsetzung. Hier sind die wichtigsten Gutachtenarten und ihre Einsatzbereiche:

1. Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten)

  • Zweck: Ermittlung des aktuellen Marktwertes einer Immobilie.
  • Einsatz: Verkauf, Kauf, Beleihung, Erbschaft, Scheidung, steuerliche Zwecke.

2. Beleihungswertgutachten

  • Zweck: Festlegung des langfristig erzielbaren Wertes einer Immobilie für Finanzierungszwecke.
  • Einsatz: Darlehensvergabe durch Banken, Immobilienfinanzierungen.

3. Steuerliche Gutachten

  • Zweck: Bewertung von Immobilien für steuerliche Angelegenheiten.
  • Einsatz: Erbschafts- und Schenkungssteuer, Betriebsvermögensbewertung.

4. Gerichtsgutachten

  • Zweck: Klärung von Sachverhalten in rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Einsatz: Scheidungsverfahren, Erbauseinandersetzungen, Nachbarschaftsstreitigkeiten.

5. Mietwertgutachten

  • Zweck: Festlegung eines angemessenen Mietpreises.
  • Einsatz: Mietvertragsverhandlungen, Streitigkeiten über Mietpreise, Indexanpassungen.

6. Gutachten für Entschädigungen

  • Zweck: Bewertung von Immobilien oder Grundstücken bei Enteignungen oder Eingriffen in das Eigentum.
  • Einsatz: Infrastrukturprojekte, Bauvorhaben, Flurbereinigungen.

7. Schadensgutachten

  • Zweck: Bewertung von Schäden an Gebäuden und Festlegung der Reparaturkosten.
  • Einsatz: Versicherungsfälle, Baumängel, Streitigkeiten bei Bauprojekten.

8. Spezialgutachten

  • Zweck: Individuelle Bewertung nach speziellen Anforderungen.
  • Einsatz: Denkmalschutzimmobilien, Bewertung von Rechten und Belastungen (z. B. Wohnrechte, Wegerechte).

Die Wahl des richtigen Gutachtens hängt vom Anlass ab. Ein erfahrener Sachverständiger kann Sie beraten und ein Gutachten erstellen, das Ihren individuellen Anforderungen entspricht.

Ein Verkehrswertgutachten reicht aus, um den Wert Ihrer Immobilie zu erfahren, wenn Sie einen Verkauf planen oder eine objektive Wertermittlung samt schriftlicher Ausführung für eine einvernehmliche Scheidung oder im Rahmen einer Erbengemeinschaft brauchen. Ein Gerichtsgutachten ist erforderlich, wenn ein Rechtstreit ansteht, wie z.B. bei einer Ehescheidung, Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft und bei Steuerfragen mit dem Finanzamt.

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